Patienteninformation

Ärztliche Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein ärztlicher Überweisungsschein (Hausarzt oder Facharzt) erforderlich.

Wenn Sie innerhalb der letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen haben, benötigen sie als GKKversicherte keine chefärztliche Bewilligung, falls schon muß eine Bewilligung bei der GKK eingeholt werden. Bei allen anderen Krankenkass en ist eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei ihrer Krankenkasse einzuholen.

Gerne übernehmen wir für sie von unserer Praxis aus das Einholen dieser Bewilligung bei der Krankenkasse.

Die Höhe der Rückverrechung ist abhängig von ihrer jeweiligen Krankenkasse. Für detailierte Auskünfte wenden sie sich bitte an die Verrechnungsstelle ihrer Krankenkasse. Weiters können sie sich bei ihrer Zusatzversicherung über Restkostenübernahme informieren.

Informationen zur Behandlung

Physiotherapie: eine Therapieserie dauert je nach Krankenkasse 7-10 Einheiten.

Für den ersten Termin rechnen sie bitte 1 Stunde (verrechnet wird nur eine halbe Stunde) ein, damit wir genug Zeit für eine genaue Anamnese und Befundaufnahme haben. Jede weitere Therapie dauert je nach Wunsch , Krankheitsbild und Therapeutenempfehlung 30-45min.

Massage: die Mindestdauer einer Massage dauert 25 min, kann jedoch selbstverständlich je nach Bedürfniss und medizinischer Notwendigkeit auch auf 50 min erweitert werden.

Termin

Wir bitten sie, ihren Termin einzuhalten. Für den Fall, daß sie verhindert sind, bitten wir sie uns 24 Stunden vorher zu informieren um gegebenenfalls den Termin weitergeben zu können. Anderfalls wird die Therapie in Rechnung gestellt.

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